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Artikel 1 Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.1.2009

Artikel 1

Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee werden in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen.

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