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§ 8 Immobilienfonds-Prospektinhalt-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.9.2008

Geltende Steuervorschriften

§ 8.

In Schema C Z 3 des ImmoInvFG sind unter der Wortfolge „Geltende Steuervorschriften“ folgende Informationen zu verstehen:

  1. 1. Darstellung der Besteuerung des Immobilienfonds in Österreich;
  2. 2. Hinweis, dass die Besteuerung der Erträgnisse oder Kapitalgewinne aus dem Immobilienfonds beim jeweiligen Anleger von der Steuersituation des Anlegers und gegebenenfalls von dem Ort, an dem das Kapital investiert wird, abhängt, und dass ein Anleger bei offenen Fragen professionellen Rat einholen soll.

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2026

Gesetzesnummer

20005970

Dokumentnummer

NOR40101512

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