3. Abschnitt
Verwendung von Kasein und Kaseinat Genehmigung
§ 5
Der Antrag auf Erteilung der gemäß den in § 1 genannten Rechtsakten erforderlichen Genehmigung für eine Verwendung von Kasein und Kaseinat bei der Beimischung zu Erzeugnissen des KN-Codes 0406 der Kombinierten Nomenklatur ist bei der AMA zu stellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)