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Artikel 4 Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2008

Artikel 4

Der Berechtigte wird insbesondere:

  1. a)in der Grenzstrecke des Inn bei Ovella einen Speicher errichten. Das maximale Stauziel wird auf 1.029,5 m ü.A., das tiefste Absenkziel auf 1.025,5 m ü.A. und der Wassereinzug in den Triebwasserstollen bis 95 m3/s vorgesehen;b)in der Grenzstrecke im Schalklbach bzw. Schergenbachgraben unterhalb der Zandersbachmündung einen Speicher errichten. Das genutzte Wasser wird in den Inn geleitet. Das maximale Stauziel wird auf 1.506 m ü.A., das tiefste Absenkziel auf 1.485 m ü.A. und der Wassereinzug in den Triebwasserstollen bis 6 m3/s vorgesehen.

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2018

Gesetzesnummer

20005938

Dokumentnummer

NOR40101100

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