Beihilfenzahlung
§ 13
Die Beihilfenauszahlung wird auf einen Antrag je Kalendermonat und Zuschlag begrenzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Beihilfenzahlung
§ 13
Die Beihilfenauszahlung wird auf einen Antrag je Kalendermonat und Zuschlag begrenzt.
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