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Artikel 1 Zusammenarbeit in der gemeinsamen Kontaktdienststelle in Nickelsdorf-Hegyeshalom (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2007

Artikel 1

Die Vertragsparteien errichten im Gebiet der Gemeinde Nickelsdorf im Bereich der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze zur Erleichterung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit eine gemeinsame Kontaktdienststelle (in der Folge: Dienststelle).

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