Muster und Formblätter
§ 10
Für Anträge und Erklärungen sind die von der AMA bereit gestellten Muster und Formblätter zu verwenden. Die Muster und Formblätter haben zusätzlich zu dem in den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Inhalt Felder für Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers oder des Erklärenden zu enthalten. Das Formblatt für den Beihilfeantrag hat zusätzlich ein Feld für die Bankverbindung (Name des Kreditinstituts, Bankleitzahl, Kontonummer des Antragstellers bei diesem Institut) aufzuweisen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)