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Wappen und Embleme der italienischen Streit- und Polizeikräfte
Kurztitel
Wappen und Embleme der italienischen Streit- und Polizeikräfte
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
18.01.2008
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wappen und Embleme der italienischen Streit- und Polizeikräfte
StF: BGBl. II Nr. 16/2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf Wappen und Embleme der italienischen Streit- und Polizeikräfte Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.
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