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Anlage 1 EEV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2017

Anlage 1

Inhalt der Emissionserklärung

gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 EEV

Für die Emissionserklärungen sind folgende Stamm- und Bewegungsdaten anzugeben:

A Stammdaten

  1. 1. Name, Anschrift (Sitz) des Anlageninhabers sowie die für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift einschließlich einer Telefaxnummer
  2. 2. sofern vorhanden: Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer und Ergänzungsregisternummer
  3. 3. Branchenzuordnung (vierstellig) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik, ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1 4. Adressen und Bezeichnungen der Standorte – einschließlich jeweils der Angabe des Bezirks und des Bundeslandes – an denen die Tätigkeit ausgeübt wird
  4. 5. Angabe der Grundstücke (Katastralgemeinde und Grundstücksnummern) auf denen sich der jeweilige Standort befindet
  5. 6. die gesamte Betriebsanlage, für jeden Standort des Anlageninhabers
  6. 7. jede einzelne Anlage
  7. 8. die einzelnen Linien (Teile) einer Anlage, soweit zutreffend
  8. 9. für jede Anlage gemäß Z 6 bis 8 ist weiters anzugeben:
  1. a) die Anlagentypen (Mehrfachnennungen möglich; bei der gesamten Anlage müssen nur die wesentlichen Anlagentypen angegeben werden)
  2. b) ab 1. Jänner 2009 die Grundfläche der jeweiligen Anlage mit den zugehörigen Anlagenteilen durch Angabe der Koordinaten der Eckpunkte
  3. c) Kennzeichnung als Berichtseinheit mit Angabe des Typs der Berichtseinheit (Berichtseinheit für Emissionen BE_EEV)
  1. 10. Darstellung der Beziehungen der Anlagen gemäß Z 7 und 8 untereinander und zur gesamten Betriebsanlage gemäß Z 6 durch Verwendung der Attribute „gehört zu“ und „besteht aus“

B Emissionserklärung

  1. 1. Emissionserklärung:
  1. 2. Anlagenbetreiber 1:
  1. 3. Kontaktperson:
  1. 4. Standort 1:
  1. 5. Art der Anlage:
  1. 6. Linien 1:
  1. 7. Über- und untergeordnete Berichtseinheiten:
  1. 8. Emissionsquelle:
  1. 9. Auslegungsdaten:
  1. 10. Genehmigung:
  1. 11. Betriebsdaten:
  1. 12. Eingesetzte Brennstoffe:
  1. 13. Emissionskonzentrationsmessungen (nur für nicht kontinuierlich zu messende Schadstoffe):
  1. 14. Emissionsgrenzwerte luftverunreinigender Stoffe:
  1. 15. Emissionen luftverunreinigender Stoffe:
  1. 16. Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen (Einzelereignis) gemäß § 16 Abs. 4 EG-K:
  1. 17. Angaben zur Abgasreinigungsanlage:
  1. 18. Ergebnisse der Prüfung gemäß § 13 Abs. 1 EG-K:
  1. 19. Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:
  1. 20. Dateianhänge:

__________________________________

1) Wird aus dem Stammdatenregister automatisiert in die Emissionserklärung übernommen.

Schlagworte

Stammdaten

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

20005507

Dokumentnummer

NOR40190992

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