Ziele
§ 2
Die Grundausbildung hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Aufgabenerfüllung als Fachkraft auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A 3 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse werden erreicht durch
- 1. Vermittlung des erforderlichen Grundlagenwissens im Bereich des Verfassungsrechtes und der Behördenorganisation, des Rechtes der Europäischen Union, des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Wehrrechtes und des Dienst- und Besoldungsrechtes der Bundesbediensteten,
- 2. Erwerb des erforderlichen Grundlagen- und Spezialwissens in den für die jeweiligen Bereiche nach § 1 typischen Aufgabenfeldern,
- 3. Vermittlung von vertiefenden Kenntnissen in den Bereichen nach § 1, soweit diese für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind,
- 4. Vermittlung von für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlichen sozialen und methodischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie
- 5. Vermittlung kommunikativer und organisatorischer Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Durchführung von Arbeiten innerhalb eines Teams.
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