Anwendungsbereich
§ 1
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport für
- 1. den Verwaltungsdienst,
- 2. den technischen Dienst,
- 3. den Baudienst,
- 4. den Vermessungsdienst und
- 5. die sonstigen Verwendungen.
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