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Artikel 6 – Der Projektwerber Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2006

Artikel 6 – Der Projektwerber

  1. a) Die BBT EWIV oder die gemäß lit. b zu gründende Gesellschaft als Projektwerber veranlassen die Durchführung der Arbeiten gemäß Art. 4 des gegenständlichen Vertrages.
  2. b) Zum Zwecke der Ausführung der vorgenannten Arbeiten wird die BBT EWIV gemäß den von der europäischen und nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Modalitäten zum frühest möglichen Zeitpunkt in eine Europäische Aktiengesellschaft umgewandelt.
  1. während der Planungsphase gemäß Art. 4 in Innsbruck mit einer Zweitniederlassung in Bozen;
  2. während der Bauphase bis zur Inbetriebnahme des Tunnels in Bozen mit einer Zweitniederlassung in Innsbruck.
  1. c) Der Projektwerber unterbreitet der CIG Vorschläge zu den Merkmalen der auszuführenden Bauwerke, den notwendigen finanziellen Mitteln und der wirtschaftlichen Machbarkeit, den Finanzierungsmodalitäten sowie zu Realisierung und Betrieb des Bauwerkes.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2019

Gesetzesnummer

20005150

Dokumentnummer

NOR40085290

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