vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 9 MMHmZV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2006

Anlage 9

Anlage 9

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

 

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

 

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ....................................................................................,

hat an der Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2006, in der Zeit von ........................................... bis .......................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt:

 

Einzelprüfungen

 

Unterrichtsfach

Beurteilung2

 

Berufskunde und Ethik

  

Management, Organisationslehre und Statistik

  

Betriebsführung

  

Rechtskunde

  
  

Teilnahme

 
  

Unterrichtsfach

Beurteilung3

 

Kommunikation, Verhandlungsführung und Konflikt-bewältigung

  
  

Kommissionelle Abschlussprüfung

 
  
 

Beurteilung4

 

Pädagogik, Psychologie und Soziologie Unterrichtslehre und Lehrpraxis

  
  

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Ausübung von Lehraufgaben.

 
  

.........................................., am .......................................

 
  

....................................................................

 

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in5)

 
  

Rundsiegel

 

des Rechtsträgers

 

der Ausbildungseinrichtung

 
     

_____________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 55 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 55 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

4 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 61 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

5 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)