Artikel I
Die Organisation der Vereinten Nationen anerkennt den Weltpostverein (im folgenden „Verein“ genannt) als Sonderorganisation mit der Aufgabe, alle ihrer Verfassung entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um die darin festgesetzten Ziele zu erreichen.
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2022
Gesetzesnummer
20005099
Dokumentnummer
NOR40084482
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