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Anlage 5 MAG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2009

Anlage 5

Beschreibung der Einsatzmedaille

  1. 1. Kleinod:
  1. 2. Band:
  1. a) Für Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. a WG: Ponceau, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 2 mm breiten weißen Streifen versehen. Auf dem Band ist ein Metallsymbol von zwei einander kreuzenden Schwertern aus Bronze angebracht.
  2. b) Für Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. b WG: Ponceau, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, weißen Streifen versehen.
  3. c) Für Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. c WG: Weiß, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, ponceau Streifen versehen.
  4. d) Für Einsätze nach § 2 Abs. 1 lit. d WG: Weiß, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, ponceau Streifen versehen. Das Band weist zusätzlich einen 2 mm breiten, ponceau Mittelstreifen auf.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2024

Gesetzesnummer

20004980

Dokumentnummer

NOR40105698

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