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§ 2 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ sowie Festlegung der Bezeichnungen Akademische Psychotherapeutin“ und Akademischer Psychotherapeut“ und des akademischen Grades Master of Science (Psychotherapy)“; Lehrgang Psychotherapie“, Masterlehrgang Psychotherapie“, Arge Bildungsmanagement, Wien

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.