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Anlage1 GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Ungarn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.9.1973

Anlage A

Anlage1

LISTE DER LÄNDER *1), AUF DIE IN ZIFFER 3 LIT. a DES PROTOKOLLS

BEZUG GENOMMEN WIRD

Albanien, Bulgarien, die Volksrepublik China, die Deutsche Demokratische Republik, die Demokratische Volksrepublik Korea, die Mongolei, Polen, Rumänien, die Tschechoslowakei, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Demokratische Republik Vietnam.

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*1) Die in dieser Liste verwendeten Bezeichnungen drücken keinerlei Meinung über den rechtlichen Status eines Landes oder Gebietes oder seiner Behörden aus, auch nicht über die Gestaltung seiner Grenzen.

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