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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Argentinien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.9.1967

§ 0

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Argentinien

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Argentinien

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 192/1968

Inkrafttretensdatum

11.09.1967

Langtitel

(Übersetzung)

PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT ARGENTINIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN

StF: BGBl. Nr. 192/1968 (NR: GP XI RV 645 AB 714 S. 92 . BR: S. 262.)

Sonstige Textteile

Nachdem das Protokoll über den Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 4. April 1968

Ratifikationstext

Die österreichische Ratifikationsurkunde zu vorliegendem Protokoll ist am 8. Mai 1968 beim GATT-Sekretariat in Genf hinterlegt worden; das Protokoll ist von Argentinien am 11. September 1967 unterzeichnet worden.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung der Argentinischen Republik (im folgenden als „Argentinien“ bezeichnet) sind

UNTER BEDACHTNAHME auf die Ergebnisse der Verhandlungen, die auf den Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Abkommen gerichtet waren

DURCH IHRE VERTRETER wie folgt übereingekommen:

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