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Anlage1 GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Polen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.9.1967

ANLAGE A

Plan für die jährliche Überprüfung

Anlage1

Die in Ziffer 5 des Protokolls erwähnte Überprüfung soll unter anderen folgende Punkte umfassen:

(i) Polnische Ausfuhren in die Gebiete der Vertragsparteien. (a) Die allgemeine Entwicklung und die geographische

Verteilung der polnischen Ausfuhren in die Gebiete der Vertragsparteien. Gab es einen unerwarteten Rückgang oder eine unerwartete Steigerung der polnischen Ausfuhren?

(b) Die Entwicklung der polnischen Ausfuhren bei verschiedenen

Warengruppen, z. B. landwirtschaftlichen Waren, Rohstoffen, Halbfertigwaren, Maschinen und Konsumgütern.

(c) Maßnahmen, die von Vertragsparteien gemäß Ziffer 3 des Protokolls ergriffen wurden, um bestehende mengenmäßige Beschränkungen der Einfuhren aus Polen zu beseitigen.

(d) Andere Fragen, betreffend die Ausfuhren Polens in die Gebiete der Vertragsparteien im Überprüfungszeitraum, einschließlich aller Probleme oder Maßnahmen gemäß Ziffer 4 des Protokolls.

(ii) Polnische Einfuhren aus den Gebieten der Vertragsparteien.

(a) Die allgemeine Entwicklung und die geographische

Verteilung der polnischen Einfuhren aus den Gebieten der anderen Vertragsparteien. Erreichten die tatsächlichen polnischen Einfuhren die Menge oder den Wert, welcher für den Überprüfungszeitraum vorgesehen war? Wenn nicht, was war der Grund für die zu geringen polnischen Einfuhren?

(b) Die Entwicklung der polnischen Einfuhren verschiedener

Warengruppen (z. B. landwirtschaftliche Waren, Rohstoffe, Halbfertigwaren, Maschinen und Konsumgüter) aus den Gebieten der Vertragsparteien im Vergleich zur Entwicklung der polnischen Einfuhren aus anderen Ländern.

(c) Die Entwicklung der polnischen Einfuhren aus den Gebieten

von Vertragsparteien im Vergleich zur Entwicklung des polnischen Marktes.

(d) Die Maßnahmen Polens gemäß Ziffer 1 der Liste der Zugeständnisse um eine jährliche Steigerung des Gesamtwertes seiner Einfuhren aus den Gebieten der Vertragsparteien sicherzustellen.

(e) Andere Fragen, betreffend die Einfuhren Polens aus den Gebieten der Vertragsparteien.

(iii) Polens Zahlungsbilanz mit den Vertragsparteien.

Die Situation der Zahlungsbilanz einschließlich der Situation der polnischen Handels- und Kapitaltransaktionen.

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