Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 36 Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (Ungarn)
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
01.6.2006 bis 30.09.2018 (BGBl. III Nr. 99/2006)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.