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Artikel 1 Entscheidung der Europäischen Kommission zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.6.2006

Artikel 1

Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2006 eine Entscheidung zur Änderung der Entscheidung 2001/171/EG zwecks Aufhebung der Frist für die Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Glasverpackungen gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 125/43 vom 12. Mai 2006 unter der Nummer 2006/340/EG verlautbart.

In der genannten Entscheidung wird die Befristung der Ausnahme von den Schwermetallgrenzwerten für Glasverpackungen gestrichen. Mit dieser Bekanntmachung wird dies für verbindlich erklärt.

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2021

Gesetzesnummer

20004801

Dokumentnummer

NOR40079329

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