Artikel 8
Dieses Protokoll liegt ab dem 26. Juni 1999 in Brüssel am Sitz des Rates zur Unterzeichnung durch die Vertragsparteien des Übereinkommens auf.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 8
Dieses Protokoll liegt ab dem 26. Juni 1999 in Brüssel am Sitz des Rates zur Unterzeichnung durch die Vertragsparteien des Übereinkommens auf.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)