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Artikel 1 Internationale Wirtschaftsstatistik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.7.1958

Artikel 1

Bis zum 1. Juni 1958 haben folgende weitere Staaten das Protokoll zur Abänderung des in Genf am 14. Dezember 1928 unterzeichneten Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik, BGBl. Nr. 10/1950, unterzeichnet, beziehungsweise angenommen:

Belgien, Griechenland, Irland, Israel, Japan, Luxemburg, Niederlande und Pakistan.

Die Regierung von Ghana hat die Erklärung abgegeben, alle Rechte und Verpflichtungen, die sich aus der seinerzeit vom Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland bekanntgegebenen Ausdehnung des Geltungsbereiches des vorliegenden Abkommens auf die ehemalige Goldküste ergeben, zu übernehmen.

Die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland hat die Ausdehnung des Geltungsbereiches des vorliegenden Abkommens auf das Gebiet von Südrhodesien bekanntgegeben.

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