Anlage 3
ANHANG C
Beispiele für Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Paratuberkulose in Rinderbetrieben
Dieser Anhang gibt Beispiele für Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers in Betrieben. Diese gliedern sich in Maßnahmen zur Geburtshygiene, Maßnahmen zur Aufzucht sowie weitere Maßnahmen. Die angeführten Maßnahmen sind gegebenenfalls vom Amtstierarzt den betriebsspezifischen Erfordernissen anzupassen. Ziel der Hygienemaßnahmen ist es, Kälber und Jungrinder im ersten Lebensjahr vor einer Infektion zu schützen.
Geburtshygiene
- vom Hauptstall getrennte Abkalbebox
- Abkalbebox vor Belegung gründlich reinigen (Hochdruckreiniger) und desinfizieren
- Kuh vor Verbringen in Abkalbebox reinigen (Klauen, Euter, Hinterextremitäten, Bauch)
- besondere Vorsicht nach Belegung der Abkalbebox mit kranken Kühen (vermehrte Erregerausscheidung!)
- nur mit sauberen Händen ins Kälbermaul greifen
- Kälber, die im Stall zwischen anderen Kühen geboren werden, sind besonders gefährdet und sollten vor Erreichen des zweiten Lebensjahres geschlachtet werden
Maßnahmen in der Aufzucht
- Kalb nicht von Euter der Mutter trinken lassen
- Kalb nicht von Mutter ablecken lassen
- sofortige getrennte Aufstallung der neugeborenen Kälber
- Gruppenhaltung von gleichaltrigen Tieren
- kein Mischkolostrum verfüttern
- kein Kolostrum positiver Mütter verfüttern
- nur Kolostrum von der eigenen Mutter oder einer einzelnen MAP-unverdächtigen Kuh mit einem Mindestalter von fünf Jahren verfüttern
- Kolostrum sauber ermelken und nicht längere Zeit stehen lassen
- keine Milch mit hoher Zellzahl verfüttern
- keine Milch mit Hemmstoffen verfüttern
- keine Tankmilch für Zuchtkälber
- möglichst rasche Umstellung auf Milchaustauscher, vorzugsweise unmittelbar nach der Kolostrumphase 2 – 3 Tage nach der Geburt
- Tränkeimer nach Gebrauch mit heißem Wasser (mind. 95°C) auswaschen
- Heu birgt am wenigsten Risiko
- kein Heu von mit Gülle gedüngten Wiesen
- Heu in Raufen, nicht vom Boden, anbieten
- Maissilage ist als sicher anzusehen
- „All in all out“ bei Umstallungen im Betrieb
- Reinigung und Desinfektion bei Neubelegung
- keine Futterreste von Kühen an Kälber und Jungrinder verfüttern
- eigenes Wassersystem für Kälber und Jungrinder (Nippeltränken)
- getrennte Weidehaltung von Kühen und Jungtieren
- Jungtiere in den ersten beiden Jahren nicht auf die Weide verbringen, auf denen im Vorjahr Kühe geweidet haben
Weitere Maßnahmen
- räumliche Trennung der Rinder von nicht untersuchten Schafen und Ziegen
- getrenntes Arbeitsgerät und Gewand bei Kälbern und Jungrindern
- Arbeitsvorgänge immer zuerst bei Kälbern, dann bei Jungrindern und als letztes bei erwachsenen Tieren verrichten
- Weidetränken so anbringen, dass sie nicht mit Kot verunreinigt werden können
- Tümpel und Gräben umzäunen
- Weide kalken
- Kotfladen verteilen (bessere Einwirkmöglichkeit durch UV-Licht)
- schattige Wiesen nicht beweiden
- Rot- und Rehwild von Jungtierweiden fernhalten
- betriebseigene Schutzkleidung für Besucher, Tierarzt etc.
- Umkleideraum mit reiner und unreiner Seite
- keine Nutzung von Gemeinschaftsgeräten
- Transportfahrzeuge nach jeder Verwendung reinigen und desinfizieren
- Quarantänestall
Schlagworte
Rotwild
Zuletzt aktualisiert am
27.11.2017
Gesetzesnummer
20004571
Dokumentnummer
NOR40074905
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