Aufnahme in das Register
§ 20a
In das Register gemäß § 10 Abs. 4 sind auch Betriebe dieses Abschnitts aufzunehmen. § 10 Abs. 3 und 5 gilt sinngemäß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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