§ 101
Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes werden in allen bundesgesetzlichen Regelungen, in denen die Worte „Lebensmittelgesetz 1975“ oder „Fleischuntersuchungsgesetz“ für sich stehen, diese durch die Wortfolge „Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG“ ersetzt.
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