2. Abschnitt
Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden und die Praktikumsanleitung Mindestanforderungen an die Studierenden
§ 4
Als Voraussetzung für die Aufnahme in einen Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengang für die Hebammenausbildung ist festzulegen, dass die für die Ausübung des Hebammenberufs erforderliche berufsspezifische und gesundheitliche Eignung vorzuliegen hat. In einem Aufnahmeverfahren ist das Vorliegen dieser Voraussetzung zu prüfen.
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