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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Äthiopien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2005

§ 0

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Äthiopien)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Äthiopien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 206/2005

Typ

Vertrag - Äthiopien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2005

Unterzeichnungsdatum

12.11.2004

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 206/2005 (NR: GP XXII RV 778 AB 793 S. 93 . BR: AB 7214 S. 718 .)

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 25 Abs. 1 des Abkommens wurden am 11. März bzw. 10. August 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 25 Abs. 1 mit 1. November 2005 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE DEMOKRATISCHE BUNDESREPUBLIK ÄTHIOPIEN, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für die Investitionen von Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2025

Gesetzesnummer

20004403

Dokumentnummer

NOR30004797

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