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Rückübernahmeabkommen (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.10.2005

§ 0

Rückübernahmeabkommen (Tschechische R)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 187/2005

Inkrafttretensdatum

09.10.2005

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Übergabe und Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)

StF: BGBl. III Nr. 187/2005

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. Juli bzw. 10. August 2005 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens sind daher gleichzeitig mit 9. Oktober 2005 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik, im Weiteren nur „Vertragsparteien“ genannt,

ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,

in der Absicht, der illegalen Migration im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegen zu treten,

von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die rechtswidrig eingereist sind oder sich rechtswidrig auf dem Staatsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,

haben Folgendes vereinbart:

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