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Artikel 13 Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2005

Artikel 13

Dieses Abkommen ersetzt das Abkommen über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Königreich Saudi-Arabien1, unterzeichnet am 29.3.1988 bzw. am 11.8.1408.

Unterzeichnet in Wien, am 31.3.2004 bzw. am 10.2.1425, in zwei Originalen, jeweils in Deutsch, Arabisch, und Englisch, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Im Zweifelsfall ist der englische Text ausschlaggebend.

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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 262/1989

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