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§ 1 Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen – Wachkörper Bundespolizei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2005

§ 1

Für die Beamten der Bezirkspolizeikommanden sowie für Beamte in Polizeiinspektionen von Stadtpolizeikommanden, deren örtlicher Wirkungsbereich sich auf angrenzende politische Bezirke erstreckt und die in diesen Bezirken gelegen sind, weiters der den Bezirkspolizeikommanden nachgeordneten Polizeiinspektionen und deren Außenstellen, der Fachinspektionen und Außenstellen der Verkehrsabteilungen wird die Pauschalgebühr wie folgt festgesetzt:

  1. 1. bei jenen Kommanden, bei denen zehn Ausbildungstage (ABT) durchgeführt werden, monatlich mit 14,61 Euro,
  2. 2. bei jenen Kommanden, bei denen fünf Ausbildungstage und ein ABT-Seminar (fünf Tage) bei den Bildungszentren (Außenstellen) durchgeführt werden, monatlich mit 17,51 Euro.

    Ein allfälliger Anspruch auf Reisekostenvergütung bleibt unberührt.

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