§ 0
Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä4
Kurztitel
Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä4
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
16.11.2022
Index
89/07 Umweltschutz
Langtitel
(Übersetzung)
ÄNDERUNG DES MONTREALER PROTOKOLLS ÜBER STOFFE, DIE ZU EINEM ABBAU DER OZONSCHICHT FÜHREN 1)
StF: BGBl. III Nr. 94/2005 (NR: GP XXII RV 503 AB 568 S. 71 . BR: AB 7109 S. 712 .)
Sprachen
Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch
Vertragsparteien
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 283/1989.
Sonstige Textteile
___________________
1) Angenommen auf der 11. Tagung der Vertragsparteien in Peking am 3. Dezember 1999
Ratifikationstext
(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 182/2022)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. September 2004 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 für Österreich mit 22. Dezember 2004 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder sind ihr beigetreten:
Afghanistan |
Bahamas |
Barbados |
Bhutan |
Brasilien |
Bulgarien |
Burkina Faso |
Burundi |
Chile |
Cook Inseln |
Dänemark (ohne Färöer Inseln) |
Deutschland |
Europäische Gemeinschaft |
Estland |
Finnland |
Frankreich |
Gabun |
Grenada |
Guatemala |
Guinea-Bissau |
Indien |
Island |
Israel |
Italien |
Jamaika |
Japan |
Jordanien |
Kanada |
Kiribati |
Komoren |
Demokratische Republik Kongo |
Kongo |
Demokratische Volksrepublik Korea |
Republik Korea |
Kroatien |
Lettland |
Liberia |
Liechtenstein |
Litauen |
Luxemburg |
Madagaskar |
Malaysia |
Malediven |
Mali |
Malta |
Marshallinseln |
Mauritius |
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien |
Föderierte Staaten von Mikronesien |
Monaco |
Nauru |
Neuseeland (einschließlich Tokelau) |
Niederlande |
Nigeria |
Niue |
Norwegen |
Oman |
Palau |
Panama |
Ruanda |
Samoa |
Sao Tomé und Principe |
Schweden |
Schweiz |
Senegal |
Serbien und Montenegro |
Seychellen |
Sierra Leone |
Slowakei |
Slowenien |
Somalia |
Spanien |
Sri Lanka |
St. Lucia |
Südafrika |
Sudan |
Vereinigte Republik Tansania |
Togo |
Tonga |
Trinidad und Tobago |
Tschechische Republik |
Tunesien |
Türkei |
Tuvalu |
Ungarn |
Uruguay |
Vereinigte Arabische Emirate |
Vereinigte Staaten |
Vereinigtes Königreich |
Vietnam |
Zypern |
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben:
Vorbehalte, Erklärungen und Mitteilungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.e ]:
Spanien
Dänemark
Dänemark hat am 3. Dezember 2009 mitgeteilt, dass die Änderung auch auf die Färöer Inseln Anwendung findet.
Heiliger Stuhl
Mit seinem Beitritt zum Wiener Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie seinen vier Änderungen: London (1990), Kopenhagen (1992), Montreal (1997) und Peking (1999), möchte der Heilige Stuhl die gesamte internationale Gemeinschaft dazu ermutigen, echte Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft entschlossen zu unterstützen. Solch eine Zusammenarbeit, wie es der Fall des Ozonschutzes gezeigt hat, kann bedeutende Ergebnisse erzielen, was zugleich ermöglicht, die Schöpfung zu bewahren, wesentliche menschliche Entwicklungen zu fördern sowie auf das Gemeingut zu achten, im Geist verantwortungsvollen Zusammengehörigkeitsgefühls und mit tiefgründigen positive Auswirkungen für gegenwärtige und zukünftige Generationen.
In Entsprechung der besonderen Natur und dem eigenen Charakter des Staates Vatikanstadt, beabsichtigt der Heilige Stuhl, im Wege des feierlichen Beitrittsakts, der Verpflichtung der Staaten zur korrekten und wirksamen Umsetzung der Verträge sowie zur Erreichung der erwähnten Ziele seine moralische Unterstützung zu geben.
Vereinigtes Königreich
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 5. August 2014 die Ausdehnung der Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf Gibraltar notifiziert.
Das Vereinigte Königreich hat am 4. August 2020 die Ausdehnung der Anwendung der in Montreal beschlossenen Änderung dieses Übereinkommens auf Jersey notifiziert.
Das Vereinigte Königreich hat am 25. Februar 2021 die Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf die Insel Man ausgedehnt.
Das Vereinigte Königreich hat am 2. November 2022 die Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf Guernsey ausgedehnt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2023
Gesetzesnummer
20004177
Dokumentnummer
NOR40248324
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