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§ 72 KartG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2006

Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern

§ 72

Fachkundige Laienrichter können auch deshalb abgelehnt werden, weil ihnen die Voraussetzungen für die Ernennung fehlen oder Umstände vorliegen, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

20004174

Dokumentnummer

NOR40065857

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