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Artikel 28 Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Protokoll von Kyoto

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.2.2005

Artikel 28

Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

GESCHEHEN zu Kyoto am 11. Dezember 1997.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll an den angegebenen Tagen mit ihrer Unterschrift versehen.

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2020

Gesetzesnummer

20004173

Dokumentnummer

NOR40065785

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