Erneuerung der Karten
§ 4
Wird eine neue Kontrollgerätekarte wegen Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl einer vorhandenen Karte beantragt, so ist vorzulegen:
- 1. im Falle der Beschädigung oder Fehlfunktion die zu ersetzende Karte,
- 2. eine Erklärung über den Verlust oder den Nachweis einer Anzeige bei der dafür zuständigen Stelle im Falle des Diebstahls der Karte.
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