vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Drucktechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.12.2004

Berufsprofil

§ 2

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse in allen Schwerpunkten der Drucktechnik erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. 1. Drucktechnik – Schwerpunkt Bogenflachdruck:
  1. a) Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
  2. b) Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,
  3. c) Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,
  4. d) Herstellung von Flachdruck-Druckformen (Druckplatten),
  5. e) Auswahl und Abmischung von Druckfarben,
  6. f) Steuerung von Ein- und Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,
  7. g) Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung;
  1. 2. Drucktechnik – Schwerpunkt Rollenrotationsdruck:
  1. a) Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
  2. b) Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,
  3. c) Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,
  4. d) Herstellung von Flachdruck-Druckformen (Druckplatten),
  5. e) Steuerung von Rollenrotationsdruckmaschinen einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,
  6. f) Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung;
  1. 3. Drucktechnik – Schwerpunkt Digitaldruck:
  1. a) Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
  2. b) Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,
  3. c) Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,
  4. d) Erstellen von Druckformen für den Digitaldruck (Bebilderung in der Druckmaschine),
  5. e) Umgang mit Datenbanken, Workflowmanagement und Personalisierung,
  6. f) Steuerung von Digitaldruckmaschinen einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,
  7. g) Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung;
  1. 4. Drucktechnik – Schwerpunkt Siebdruck:
  1. a) Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
  2. b) Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,
  3. c) Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,
  4. d) Herstellung von Siebdruck-Druckformen,
  5. e) Steuerung von Siebdruck-Automaten einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,
  6. f) Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)