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§ 4 SchleppVO 2004

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.12.2004

3. Abschnitt

Verfahren Genehmigung

§ 4

Dem Ansuchen um Genehmigung nach § 110 Seilbahngesetz 2003 sind nachstehende Unterlagen in einfacher Ausfertigung anzuschließen:

  1. 1. Darstellung des Bauvorhabens;
  2. 2. Angabe der voraussichtlichen Projektkosten samt Darstellung des Finanzierungsplanes;
  3. 3. Bau- und Betriebsprogramm (Datum des beabsichtigten Baubeginnes und des geplanten Fertigstellungstermines; Betriebs- und Beförderungsarten);
  4. 4. Bekanntgabe der Rodungsflächen für die Trasse des Schleppliftes;
  5. 5. Unterlagen über die Zulässigkeit des Bauvorhabens aus der Sicht von Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie zur Beurteilung einer allfälligen Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit;
  6. 6. Bekanntgabe der nächstgelegenen öffentlichen Seilbahnen;
  7. 7. Lageplan über bestehende und neu zu errichtende Skiabfahrten;
  8. 8. Nachweis über die Zuverlässigkeit des Genehmigungswerbers;
  9. 9. Nachweis der Lawinensicherheit.

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