Umsetzung und Durchführung von EU‑Recht
§ 1a.
Dieses Bundesgesetz dient ferner der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union, die den Geltungsbereich dieses Gesetzes betreffen und in der Anlage genannt werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2022
Gesetzesnummer
20003541
Dokumentnummer
NOR40246001
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