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Artikel III Rechtsstellung von Eingreiftruppen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.12.2003

Artikel III

Entschädigungsverfahren

Um die Reziprozität zwischen den Parteien hinsichtlich des Verzichts auf Ansprüche bis zu einer bestimmten Höhe gemäß Artikel VIII Absatz 2 (f) des NATO SOFA sicherzustellen, ist der in diesem Artikel für Dänemark genannte Betrag (9.670 DKK) für alle Parteien maßgebend.

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