Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 ADR – Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische, die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können
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04.5.2004 bis 31.12.2004 (BGBl. III Nr. 27/2004)
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