Artikel 12
Nach dem 31. August 1979 wird die Urschrift dieses Protokolls beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; dieser übermittelt allen in Artikel 3 Absätze 1, 2 und 3 bezeichneten Staaten beglaubigte Abschriften.
GESCHEHEN zu Genf am 5. Juli 1978, in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)