§ 0
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2001
Kurztitel
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2001
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
11.03.2004
Index
27/01 Rechtsanwälte
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
Schlagworte
RGBl. Nr. 96/1868
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2019
Gesetzesnummer
20003241
Dokumentnummer
NOR30003538
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