§ 7
(1) Auf dem Etikett ist das Ursprungsland in dem bzw. sind die Ursprungsländer in denen der Honig erzeugt wurde anzugeben.
(2) Hat der Honig seinen Ursprung in mehr als einem EU-Mitgliedstaat oder Drittland, so kann statt dessen folgende Angabe gewählt werden:
- – „Mischung von Honig aus EU-Ländern“,
- – „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder
- – „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.
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