§ 5
Die vom Geltungsbereich erfassten Erzeugnisse müssen den im Anhang festgelegten Anforderungen entsprechen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die vom Geltungsbereich erfassten Erzeugnisse müssen den im Anhang festgelegten Anforderungen entsprechen.
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