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§ 1 Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.12.2003

§ 1

Anträge auf Studienbeihilfe können auch in elektronischer Form bei der Studienbeihilfenbehörde unter Verwendung der elektronisch bereitgestellten Formulare eingebracht werden.

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