vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.8.2003

§ 1

Den Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde gebührt für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld. Dieses beträgt 7 € pro entschiedener Vorstellung.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)