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Anlage C ImmoInvFG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2007

Anlage C

Schema C

Schema für den vereinfachten Prospekt

  1. 1. Kurzdarstellung des Immobilienfonds

    – Datum seiner Gründung

    – die verwaltende Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien – (gegebenenfalls) Angaben über externe Beraterfirmen – (gegebenenfalls) Angaben über Unternehmen, an die delegiert

    wurde

    – Depotbank

    – Abschlussprüfer

    – den Immobilienfonds anbietende Finanzgruppe (zB ein Kreditinstitut)

  1. 2. Anlageinformationen

    – Kurzdefinition des Anlageziels/der Anlageziele des Immobilienfonds (zB Immobilienspezialisierung nach geografischen Kriterien und/oder Immobilienarten)

    – Anlagestrategie des Immobilienfonds und kurze Beurteilung des Risikoprofils des Immobilienfonds

    – bisherige Wertentwicklungen des Immobilienfonds und ein Warnhinweis, dass die bisherige Wertentwicklung kein Indiz für die zukünftige Wertentwicklung ist – derartige Informationen können in den Prospekt eingefügt oder angehängt werden

    – Profil des typischen Anlegers, für den der Immobilienfonds

    konzipiert ist

  1. 3. Wirtschaftliche Informationen

    – Geltende Steuervorschriften

    – Ein- und Ausstiegsprovisionen

    – etwaige sonstige Provisionen und Gebühren, wobei danach zu

    unterscheiden ist, welche vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und welche aus dem Sondervermögen des Immobilienfonds zu zahlen sind

  1. 4. Den Handel betreffende Informationen

    – Art und Weise des Erwerbs der Anteile

    – Art und Weise der Veräußerung der Anteile

    – Häufigkeit und Ort sowie Art und Weise der Veröffentlichung

    bzw. Zurverfügungstellung der Anteilspreise

  1. 5. Zusätzliche Informationen

    – Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospekt

    sowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsschluss angefordert werden können

    – zuständige Aufsichtsbehörde

    – Angabe einer Kontaktstelle (Person/Abteilung; Zeiten usw.),

    bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können,

    – Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospekts

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