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Luftverkehrsabkommen (Marokko)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2003

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Marokko)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Marokko)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 86/2003

Typ

Vertrag – Marokko

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2003

Unterzeichnungsdatum

27.02.2002

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES MAROKKO

StF: BGBl. III Nr. 86/2003

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 22 des Abkommens wurde am 17. Mai 2002 bzw. 19. März 2003 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 22 mit 1. Mai 2003 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Marokko

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben Folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2019

Gesetzesnummer

20002853

Dokumentnummer

NOR30003101

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