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Anlage 1 Steuerstatistik-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.11.2020

Anlage 1

— Anhang

A. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Lohnzettel ausgestellt wurde:

B. Zu erhebende Merkmale für Lohnzettelaussteller:

C. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Einkommensteuerbescheid ausgestellt wurde:

D. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Arbeitnehmerveranlagungs-Bescheid ausgestellt wurde:

E. Zu erhebende Merkmale für Personen, die eine Transferzahlung bezogen haben:

F. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Umsatzsteuerbescheid ausgestellt wurde:

G. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Körperschaftsteuerbescheid ausgestellt wurde:

(Anm.: Anhang H aufgehoben durch Z 6b, BGBl. II Nr. 477/2020)

I. Zu erhebende Merkmale für alle zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung Verpflichteten:

Schlagworte

Finanzamtsnummer

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2020

Gesetzesnummer

20002678

Dokumentnummer

NOR40227326

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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