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§ 1 Sperrgebiet Marwiesen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2003

§ 1

(1) Bestimmte Gebiete im Bereich des Truppenübungsplatzes Marwiesen werden, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt. Diese Gebiete liegen in der Gemeinde Paternion.

(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.

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